Qualifizierter Wirtschaftsverband

Der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wurde am 30.11.2021 vom Bundesamt für Justiz in die Liste der „qualifizierten Wirtschaftsverbände“ gem. § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingetragen. (Link zur Bescheinigung).

Die jeweils aktuelle Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz abgerufen werden.

Unser Verband ist damit berechtigt, Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung von Wettbewerbsstörungen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

Beratung und Marktüberwachung

Wir beraten unsere Mitglieder, deren angeschlossene Kfz-Betriebe und sonstige berechtigte Dritte zu Fragen des Wettbewerbsrechts im Kfz-Bereich. Wir beobachten bundesweit den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe und setzen uns dafür ein, dass geltende Rechtsvorschriften - so z.B. die Regelungen der GVO oder des Wettbewerbsrechts - von allen Marktteilnehmern gleichermaßen befolgt werden. Marktverzerrende, beeinträchtigende und wettbewerbswidrige Rechtsverletzungen müssen unterlassen werden. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Rechtsverletzungen von Mitgliedern unserer Verbandsorganisationen begangen werden. Oft hilft eine Erläuterung und Beratung zu rechtlichen Vorschriften, mit relativ wenig Aufwand den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Initiative der bayerischen Kfz-Innungen

Die bayerischen Kfz-Innungen – Körperschaften des öffentlichen Rechts - hatten bereits seit den 1990er Jahren konsequent und bundesweit die Einhaltung der Wettbewerbsregeln im Kfz-Gewerbe überwacht und damit für gleiche Chancen im hart umkämpften Kfz-Markt gesorgt.

Aufgrund der stetig zunehmenden Anzahl wettbewerbswidriger Verstöße entschlossen sich die bayerischen Kfz-Innungen im Jahr 2018, diese Marktbeobachtung künftig nicht mehr eigenständig nebeneinander, sondern einheitlich und gemeinsam mittels eines eigenständigen Fachverbands durchzuführen.

Unser Verband vertritt seit Oktober 2018 als rechtsfähiger Verband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins die wettbewerbsrechtlichen Interessen sämtlicher bayerischer Kfz-Innungen und deren insgesamt aktuell mehr als 6.500 Mitglieder, bei denen es sich innungssatzungsgemäß um Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes handelt.

Zur effektiven Verhinderung wettbewerbswidriger Handlungen setzen wir uns in der Regel mit den jeweiligen Wettbewerbsstörern in Verbindung, klären den Sachverhalt auf und fordern bei eindeutiger Rechtslage die Abgabe einer vertragsstrafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies ist das schnellste und kostengünstige Verfahren, die Angelegenheit für alle Beteiligten außergerichtlich zufriedenstellend und rechtssicher zu beenden.

Wir sind aber auch berechtigt, Unterlassungsansprüche erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen. Zudem können wir Strafanträge stellen, Strafanzeigen erstatten und den Verdacht auf Steuerhinterziehungen bei den Finanzämtern anzeigen.

Stand: 01.12.2021